Wohn-Riester: Mögliche Anlageformen

Interessenten für Wohn-Riester sollten sich immer vor Augen führen, der Gesetzgeber wollte die Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnung fördern, damit im Alter eine mietfreie Wohnung zur Verfügung steht. Die erzielte Mietersparnis soll eine wichtige Stütze der privaten Altersvorsorge ergeben. Die möglichen Anlageformen von Wohn-Riester werden Ihnen hier kurz vorgestellt.

Anlagemöglichkeit 1: Darlehen

Zertifizierte Darlehensverträge können als Wohn-Riester-Darlehen abgeschlossen werden. Am Finanzierungsmarkt gibt es jedoch nur wenige Anbieter, die diese Darlehensform anbieten. Grundsätzlich müssen die Darlehen folgende Bedingungen erfüllen:

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?

Der Inhaber eines Wohn-Riester-Darlehens kann die Tilgungsleistung, nicht den Zinsanteil, bis zu einem Betrag von 2.100 Euro als geförderte Altersvorsorgebeiträge ansetzen, die Riester Zulage kassieren und bei der Einkommensteuererklärung eine zusätzliche Steuerersparnis beantragen. Die gewährte Zulage fließt als „Sondertilgung“ in das Darlehenskonto ein, reduziert die Restschuld und verringert die Zinsbelastung. Über die Jahre gerechnet, kann da für den Vertragsinhaber eine beachtliche Summe an Zinsersparnissen zusammen kommen.

Anlagemöglichkeit 2: Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase werden Sparbeträge in einen Vertrag einbezahlt. Wird eine bestimmtes Mindestsparguthaben und eine so genannte Bewertungszahl erreicht, kommt der Vertrag zur Zuteilung. Bei der Vertragszuteilung wird das angesparte Guthaben zusammen mit einem Bauspardarlehen ausbezahlt. Der Vertragsinhaber kann die Auszahlung (Guthaben plus Bauspardarlehen = Bausparsumme) für sein Immobilienvorhaben verwenden. Ab der Auszahlung wird für das Bauspardarlehen monatlich ein Rückzahlungsbetrag, der aus einem Zins- und Tilgungsanteil besteht, fällig.

In der Sparphase unterliegen die Einzahlungen in den Bausparvertrag und in der Darlehensphase die Tilgungsbeiträge der Riester-Förderung. Der förderfähige Höchstbetrag in der Anspar- oder Tilgungsphase beträgt jeweils 2.100 Euro jährlich.

Förderung in der Sparphase:
Die Einzahlungen in zertifizierte Riester-Bausparverträge werden als Beiträge für einen riestergeförderten Altersvorsorgevertrag anerkannt.

Förderung in der Darlehensphase:
Der Tilgungsanteil aus den Darlehensraten unterliegen der Riester-Förderung.

Anlagemöglichkeit 3: Bauspar-Kombikredit

Dieses Finanzierungsmodell besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen mit einer festen Zinsbindung und einem Bausparvertrag. Für das Darlehen werden nur Zinsen bezahlt aber keine Tilgung. Am Ende der Laufzeit ist die Darlehenshöhe deshalb immer noch vollständig vorhanden.

Ein Bausparvertrag dient dazu, um zum vereinbarten Zeitpunkt (Zinsablauf) das tilgungsfreie Darlehen komplett abzulösen. Damit das funktioniert, werden in den Bausparvertrag bis zur Zuteilung monatliche Sparbeträge einbezahlt. Nach der Zuteilung besteht nur noch das Bauspardarlehen.

Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Dieses Modell kann dem Vertragsinhaber erheblich Finanzierungskosten sparen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie einen guten Bauspartarif wählen und das tilgungsfreie Darlehen vernünftige Konditionen beinhaltet. Leider geben die Banken und Bausparkassen dem Verbraucher keine Möglichkeit das zu beurteilen. Denn sie reichen selten verständliche und gut nachvollziehbare Unterlagen bzw. Berechnungen aus. Viele Modellberechnungen zeigen nicht die Gesamtkosten oder berechnen keinen Vergleichszinssatz für den Bauspar-Kombikredit. Doch ohne diese Angaben und verständlicher Berechnungen, kann der Verbraucher die Vorteilhaftigkeit eines solchen Angebotes nicht bewerten. Immer wieder erlebe ich in der Praxis, dass scheinbare gute Angebote bei näherer Betrachtung überteuerte Finanzierungsmodelle darstellen. Für meine Mandanten erstelle ich deshalb immer eine Analyseberechnung mit einer Gesamtkostenaufstellung und berechne einen Vergleichszinssatz für den Bauspar-Kombikredit.

Anlagemöglichkeit 4: Anteile an Genossenschaften

Zertifizierte Verträge die den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft für selbstgenutzte Wohnungen vorsehen, können der Riester-Förderung unterliegen. Damit wird die selbstgenutzte Genossenschaftswohnung dem Erwerb der eigenen vier Wänden gleichgestellt.

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Der Artikel "Wohn-Riester: Mögliche Anlageformen" wurde am 22.09.2015 von verfasst.