Wohn-Riester: Welche Immobilien werden mit Riester gefördert?
Wohnriester fördert das eigene Heim und dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form der selbstgenutzten Immobilie. Denn wer im Alter keine Miete zahlt, hat mehr Rente für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung.
Staatlich gefördert ins eigene Heim
Wenn Sie ein Eigenheim erwerben oder bauen, sollte Sie auf jeden Fall die Fördermöglichkeiten nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) prüfen.
Gefördert wird:
- Anschaffung oder Herstellung
- Entschuldung
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Genossenschaftswohnung
Nicht gefördert wird:
- Renovierung
- Modernisierung
- Räumliche Änderungen (z.B. Zusammenschluss von Wohnungen)
Welche Wohnungen sind beim riestern begünstigt
Begünstige sind selbstgenutzte wohnwirtschaftliche Wohnungen und Anteile an einer Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft.
Die Wohnung muss zu eigenen Wohnzwecken dienen, der Hauptwohnsitz und der Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten sein. Sie können deshalb keine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz kaufen und dafür die Riesterzulage kassieren. Ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht in Senioren- bzw. Pflegewohnheimen ist dagegen förderwürdig. Wichtig ist auch, dass der Zulagenberechtigte der wirtschaftliche Eigentümer ist. Als Wohnung wird ein abgeschlossener Wohnraum mit eigenem Zugang gesehen, die Art des Gebäudes (Haus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnungsanlage etc.) spielt dabei keine Rolle.
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