Ist das Wohneigentumsprogramm (KfW-Programm 124) wirklich sinnvoll?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit dem Wohneigentumsprogramm (KfW-Programm 124) den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Immobilien. Die Sonderdarlehen werden ausschließlich vergeben, wenn Sie damit selbstgenutztes Wohneigentum finanzieren. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie funktioniert das Darlehen und sind diese Förderbaustein wirtschaftlich wirklich sinnvoll?
Was wird gefördert?
Die Darlehen werden unabhängig von der geplanten Baumaßnahme oder dem angestrebten Energie-Effizienz-Standard ausgereicht. Alleiniges Vergabekriterium ist, das die künftigen Wohnungseigentümer später selbst nutzen. Denn gefördert wird nach den KfW-Richtlinien mit dem KfW-Programm 124 lediglich der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Förderfähig sind die Kosten des Grundstückerwerbs, Baukosten (Material und Arbeitskosten), Baunebenkosten und auch die Kosten für die Außenanlagen.
Wer bekommt das Darlehen?
Alle natürlichen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) erhalten Darlehen aus dem KfW-Programm 124, wenn sie damit Wohneigentum kaufen, bauen und selbst darin wohnen werden. Dabei werden pro Vorhaben bis zu 50.000 Euro als Darlehen vergeben.
Welche Objekte und Maßnahmen werden nicht gefördert?
Ferienhäuser und -wohnungen werden nicht gefördert. Auch bereits begonnen oder abgeschlossene Vorhaben und auch die Umschuldung bestehender Darlehen kann nicht gefördert werden. Ebenso sind vermietete oder gewerblich genutzte Flächen nicht förderfähig.
Wie erfolgt die Beantragung?
Die Beantragung ist vor Beginn der Bauarbeiten oder dem Kauf der Immobilie zwingend notwendig. Im Rahmen meiner Beratung beantrage ich das Darlehen für Sie über die Finanzierungsbank.
Zu welchen Bedingungen werden die Darlehen vergeben (Stand: 12.07.2015)?
- Keine Gebühren und somit Auszahlung zu 100 %
- Abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungszinsfreie Zeiten von 4 Monate und 2 Bankarbeitstage
- Mindestens ein tilgungsfreien Anlaufjahr
- Sondertilgungen nur gegen Bezahlung von Vorfälligkeitsentgelt
- Absicherung der Kredite in voller Höhe über Grundbucheintragungen
- Variante Annuitätendarlehen: Zinsbindung 5 oder 10 Jahre
- Variante Endfälliges Darlehen: Laufzeiten von 4 bis 10 Jahre
Sind die Konditionen wirklich so günstig?
Im Rahmen meiner Beratung prüfe ich, ob die Beantragung dieser Förderung oder anderer Förderdarlehen sinnvoll ist. Bei 80 bis 90 % meiner Finanzierungen wird jedoch das KfW-Programm 124 nicht benötigt. Denn in der Mehrzahl der Finanzierungen kann ich meinen Mandanten Bankendarlehen mit wesentlich besseren Konditionen beschaffen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Darlehen sinnvoll ist und eine Beantragung auch wirtschaftliche Vorteile generiert.
Mit dem KfW-Programm 124 wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Immobilien mit einem Darlehen von bis zu 50.000 Euro gefördert. Es gibt das Darlehen als Annuitätendarlehen oder als endfällige Darlehensvariante. Wichtig ist, dass die Beantragung vor dem Start der Maßnahmen erfolgt. Ich prüfe bei jeder Beratung, welche Förderdarlehen grundsätzlich möglich und sinnvoll sind. Wenn Sie gerade ein Finanzierungsvorhaben planen, kann ich Sie eventuell mit meinem Beratungsangebot Angebotsprüfung unterstützen.
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