Bausparvertrag einfach erklärt
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Finanzverträgen. Einen Sparvertrag und einem Recht auf einen Darlehensvertrag. Bereits beim Vertragsabschluss werden die Konditionen und Bedingungen für die Einzahlungen und den späteren Kredit fest vereinbart. Dem Vertragsinhaber wird eine Abschlussgebühr von rund einem Prozent der Bausparsumme berechnet. Diese Gebühr wird als Provision an die Bank oder dem Bausparvermittler ausbezahlt.
Ansparphase
Der Vertragsinhaber zahlt über mehrere Jahre (= Ansparphase) monatlich und/oder unregelmäßig Geld in einen Bausparvertrag ein. Sobald ein bestimmtes Mindestguthaben (je nach Tarif und Bausparkassen zwischen 25 % oder 50 % der Bausparsumme) und eine sogenannte Bewertungsziffer erreicht ist, kommt der Bausparvertrag zur Zuteilung; d.h. das Ansparguthaben und das Bauspardarlehen stehen zum Abruf bereit. Vereinfacht kann man sagen, wer schneller einzahlt und somit das Sparziel früher erreicht, bekommt den Vertrag schneller in die Zuteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es staatliche Zuschüsse (Wohnungsbauprämie).
Darlehensphase
Wer das Bauspardarlehen beanspruchen will, muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung (z.B. Immobilienkauf, Hausbau, Renovierung etc.) nachweisen und eine übliche Kreditsicherheit (= Grundschuld) zur Verfügung stellen. Das Bauspardarlehen wird im Vergleich zu einem Bankdarlehen zügig getilgt. Häufig liegt die Laufzeit zwischen 8 und 10 Jahre. Sondertilgungen sind während der Darlehensphase jederzeit möglich.
Bausparverträge sind nur unter bestimmten Bedingungen eine lohnende Sache. Ich stelle immer wieder fest, dass im Rahmen einer Finanzierung ein Bausparneuabschluss, z.B. in der Kombination mit einem sogenannten Tilgungsaussetzungsdarlehen, eigentlich immer eine schlechte Lösung darstellt.
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