Wohn-Riester: Für wen gilt die staatliche Förderung?

Die Bundesregierung hat mit der Eigenheimrente – vielen Verbrauchern als Wohn-Riester bekannt – die Immobilie in die Riesterförderung mit einbezogen. Doch nicht alle Personen können diese Förderung in Anspruch nehmen. Nur Personen die unbeschränkt der Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegen gehören zu den so genannten begünstigten Personen.

Begünstigte Personen:

Nicht begünstige Personen:

Wichtige Ausnahme bei Eheleute:

Ist bei Eheleuten nur eine Person förderwürdig, kann der andere Ehepartner mittelbar förderwürdig werden, wenn eine Zusammenveranlagung nach § 26 EStG gegeben ist. Dazu müssen beide Ehegatten einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzen.

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Der Artikel "Wohn-Riester: Für wen gilt die staatliche Förderung?" wurde am 22.09.2015 von verfasst.