Wohn-Riester: Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum

Wer einen Riestervertrag besitzt, kann bis zu 75 % oder 100 % seines angesparten und steuerlich geförderten Kapitals für die Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum entnehmen. Die Kapitalentnahme zur Entschuldung ist während der Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht möglich.

Wann ist die Kapitalentnahme bei Wohn-Riester konkret möglich?

Das entnommene Kapital muss für den Kauf oder Bau der eigenen Wohnung oder für die Anschaffung von Geschäftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Wohngenossenschaft verwendet werden. Die Höhe des Entnahmevertrages kann bis zu 75 % oder 100 % erfolgen. Die Entnahme muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Verwendung stehen.

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Beispiel:
Jürgen Müller will sich eine Eigentumswohnung kaufen. Der Kaufpreis beträgt 120.000 Euro. In einem Riester-Vertrag befinden sich 18.500 Euro. Jürgen Müller kann entweder einen Betrag bis zu 13.875 Euro (75 % von 18.500 Euro) entnehmen, und den Riester-Vertrag mit dem restlichen Sparguthaben weiterführen, oder den Gesamtbetrag von 18.500 Euro.

Entnahmen zur Entschuldung nicht immer möglich

Eine Kapitalentnahme für die Entschuldung bestehender Kredite, die zur Anschaffung- oder Herstellung von Wohneigentum aufgenommen wurden, ist grundsätzlich nicht möglich. Nur zur Beginn der Auszahlungsphase kann das Kapital zur Entschuldung einer begünstigten Wohnung verwendet werden.

Übertragung und Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Die Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrages und die Übertragung des Riester-Kapitals auf einen neuen Wohn-Riester-Vertrag ist sehr einfach. Dabei entstehen zwar geringe Wechselgebühren (ca. 50 – 140 Euro), aber die Gebühren sind zu vernachlässigen, denn in der Regel überwiegen die Vorteile bei weitem.

Ein Anbieterwechsel im Rahmen einer Wohnbaufinanzierung kann zu folgenden positiven Effekten führen:

  1. Liquiditätsverbesserung
    Die Kreditnehmer haben mehr Liquidität und können sich damit eine höhere Gesamtbelastung aus der Finanzierung leisten. Wird ein bestehender Riester-Vertrag auf einen Wohn-Riester Vertrag übertragen, dann müssen die Vertragsinhaber den geförderten Jahresbeitrag von 2.100 Euro (Eheleute 4.200 Euro) nicht mehr in einen Riester-Vertrag einzahlen. Denn im Wohn-Riestervertrag (z.B. Riester-Darlehen) werden die Tilgungsraten als Einzahlungsbetrag bis 2.100 Euro anerkannt und mit der Zulage gefördert. Die Kreditnehmer können somit bei gleicher Liquiditätsbelastung eine um 175 Euro (Eheleute 350 Euro) höhere Darlehensbelastung tragen. Das führt zu einer schnellen Entschuldung oder ermöglicht einen höheren Darlehensbetrag.
  2. Höheres Eigenkapital: Mehr Sicherheit und günstigere Zinsen
    Wird das bestehende Riester-Kapital für die Finanzierung der eigenen vier Wände verwendet, erhöht sich insgesamt das eingesetzte Eigenkapital und reduziert sich der Finanzierungsanteil. Mehr Eigenkapital bedeutet mehr Sicherheit und da die Banken bei der Zinskalkulation das Risiko einer Finanzierung mit einpreist, wird die Finanzierung günstiger.
  3. Zinsersparnis
    Gerade bei Wohn-Riester-Finanzierungen gibt es sehr gute Angebote und günstige Zinskonditionen. So bieten einige Bausparkassen Top-Tarife und Sonderzinssätze für Wohn-Riester-Darlehen. Wird das entnommene Riesterkapital in einen guten Wohn-Riester-Vertrag übertragen, kann daraus ein richtig günstiger Finanzierungsbaustein entstehen.

Bundestag plant Verbesserung bei der Kapitalentnahme aus Riester-Verträgen

Die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase soll bei Riester-Verträgen möglich werden. In die Eigenheim-Rentenförderung soll künftig auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung einbezogen werden.

Quelle: Bundestag (Stand: 30.01.2013)

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Der Artikel "Wohn-Riester: Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum" wurde am 22.09.2015 von verfasst.