In welchen Raten erfolgt die Kaufpreiszahlung nach der Makler- und Bauträgerverordnung?

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) soll Erwerber beim Immobilienkauf über einen Bauträger schützen. Deshalb sind in der Verordnung die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen. Auch die Frage, ab wann der Bauträger Geld vom Käufer der Immobilie entgegennehmen darf, ist im § 3 MaBV festgehalten.

Der Bauträger darf entsprechend dem Bauablauf Teilbeträge der Kaufsumme in Rechnung stellen und entgegennehmen. In der Verordnung ist zudem geregelt, dass diese Gelder nur in das jeweilige Bauprojekt fließen dürfen. Die Bezahlung nach Makler- und Bauträgerverordnung wird auch im Notarvertrag festgehalten. Die Kaufpreiszahlung erfolgt in der Regel, wenn die Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen wurde, die Lastenfreistellung gesichert ist und eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?

Die MaBV sieht bei der Bezahlung folgende Staffelung vor:

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Der Artikel "In welchen Raten erfolgt die Kaufpreiszahlung nach der Makler- und Bauträgerverordnung?" wurde am 29.09.2015 von verfasst.