Abgeschlossenheitsbescheinigung – Was ist das?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie ein Objekt in Eigentumswohnungen umwandeln möchten bzw. eine Eigentumswohnungsanlage entstehen soll. Erst wenn Sie von der Bauaufsichtsbehörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen haben, können Sie die Aufteilung nach dem bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vornehmen.
Sie müssen nachweisen, dass die einzelnen Wohnungen beispielweise durch Wände und Decken voneinander getrennt sein. Die Wohnungen müssen auch einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen. Damit Eigentum an den einzelnen Wohnungen entstehen kann, benötigen Sie noch eine Teilungserklärung. Bei der Teilungserklärung erfolgt die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes. Das Gebäude wird in Wohneigentum (Wohnzwecke) oder Teileigentum aufgeteilt. Von Teileigentum wird gesprochen, wenn es sich um Flächen oder Räume handelt die nicht zu Wohnzwecken dienen.
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